Koalitionsverhandlungen: Rechtspolitiker wollen Schutz von Berufsgeheimnisträgern stärken
Die Unterhändler der Koalitionsarbeitsgruppe von CDU, CSU und FDP für den Bereich Innen/Justiz/Informationsgesellschaft haben sich darauf geeinigt, dass u. a. das BKA-Gesetz auf Grundlage der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung daraufhin zu überprüfen sei, ob und inwieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist.
Die Arbeitsgruppe legte weiter fest, den Schutz von Berufsgeheimnisträgern zu verstärken. Die in § 160a StPO niedergelegte Differenzierung nach verschiedenen Berufsgeheimnisträgern soll im Bereich der Anwälte beseitigt werden. Anwälte sollen künftig als „einheitliches Organ der Rechtspflege“ betrachtet, heißt es in dem Papier. Im Übrigen solle geprüft werden, ob die „Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger in den absoluten Schutz des § 160a Abs. 1 StPO angezeigt und im Hinblick auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruches des Staates vertretbar ist“. Ob sich dies auch auf die Ärzte bezieht, bleibt zunächst noch offen.
Zum Thema Anti-Doping-Politik wollen die Mitglieder der Arbeitsgruppe den im Sommer 2009 zwischen Bund, Ländern, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) verabschiedeten Nationalen Dopingpräventionsplan umsetzen. Darüber hinaus soll die Forschung zur Bekämpfung des Dopings gezielt weiter gefördert werden.
Einigkeit besteht auch dahingehend, die Möglichkeit zur vertraulichen Geburt sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage hierfür zu prüfen.
Zum Thema Sterbehilfe befanden die Unterhändler, dass die „gewerbsmäßige Vermittlung“ von Gelegenheiten zur Selbstötung unter Strafe zu stellen sei.
Die Arbeitsgruppe legte weiter fest, den Schutz von Berufsgeheimnisträgern zu verstärken. Die in § 160a StPO niedergelegte Differenzierung nach verschiedenen Berufsgeheimnisträgern soll im Bereich der Anwälte beseitigt werden. Anwälte sollen künftig als „einheitliches Organ der Rechtspflege“ betrachtet, heißt es in dem Papier. Im Übrigen solle geprüft werden, ob die „Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger in den absoluten Schutz des § 160a Abs. 1 StPO angezeigt und im Hinblick auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruches des Staates vertretbar ist“. Ob sich dies auch auf die Ärzte bezieht, bleibt zunächst noch offen.
Zum Thema Anti-Doping-Politik wollen die Mitglieder der Arbeitsgruppe den im Sommer 2009 zwischen Bund, Ländern, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) verabschiedeten Nationalen Dopingpräventionsplan umsetzen. Darüber hinaus soll die Forschung zur Bekämpfung des Dopings gezielt weiter gefördert werden.
Einigkeit besteht auch dahingehend, die Möglichkeit zur vertraulichen Geburt sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage hierfür zu prüfen.
Zum Thema Sterbehilfe befanden die Unterhändler, dass die „gewerbsmäßige Vermittlung“ von Gelegenheiten zur Selbstötung unter Strafe zu stellen sei.